Netzentgelte 2027: Was steigt – und warum Eigenverbrauch hilft

Schematische Grafik: Strommasten mit Leitungen, Sonne und ein Einfamilienhaus mit Solarmodulen auf dem Dach

Zum Jahreswechsel wird Netzstrom für viele Haushalte wieder etwas teurer – nicht wegen der Energie selbst, sondern wegen der Kosten für das Stromnetz. Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre vorläufigen Netzentgelte und die Umlagen für 2027 veröffentlicht, ein wichtiger Bundeszuschuss ist aber noch nicht beschlossen. Wir ordnen ein, was feststeht, was offen ist und warum das für Besitzer einer PV-Anlage eine besondere Rolle spielt.

Was sich 2027 ändert

Am 1. Oktober 2026 haben die vier großen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ihre vorläufigen Entgelte für 2027 bekanntgegeben. Das mittlere Entgelt auf der Höchstspannungsebene steigt demnach von 2,86 auf 3,54 Cent pro Kilowattstunde (netto). Am 26. Oktober folgten die bundesweit einheitlichen Umlagen, die ebenfalls über die Stromrechnung bezahlt werden:

Baustein (Cent/kWh, netto)20262027Veränderung
Übertragungsnetzentgelt (Mittelwert, mit Zuschuss)2,863,54 (vorläufig)+24 %
Aufschlag für besondere Netznutzung (früher § 19-Umlage)1,5592,027 (unter Vorbehalt)+30 %
Offshore-Netzumlage0,9411,143+21 %
KWKG-Umlage0,4460,451+1 %

Die drei Umlagen zusammen steigen damit von 2,946 auf 3,621 Cent pro Kilowattstunde. Die Offshore-Netzumlage finanziert die Anbindung von Windparks auf See, die KWKG-Umlage die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung.

Balkendiagramm: Übertragungsnetzentgelt steigt von 2,86 auf 3,54 Cent je kWh, Aufschlag für besondere Netznutzung von 1,56 auf 2,03, Offshore-Netzumlage von 0,94 auf 1,14, KWKG-Umlage bleibt bei 0,45 Cent je kWh
Netzkosten-Bausteine 2026 und 2027 (vorläufig) in Cent pro kWh, netto. Eigene Darstellung nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber.

Kurz erklärt: Netzentgelt

Das Netzentgelt ist die Gebühr für Bau, Betrieb und Ausbau des Stromnetzes. Ihr Stromlieferant zahlt es an den örtlichen Netzbetreiber und gibt es über den Strompreis an Sie weiter. Das Netz hat mehrere Ebenen: Die Übertragungsnetze (Höchstspannung) transportieren Strom über weite Strecken, die Verteilnetze bringen ihn bis zum Hausanschluss. Die Kosten der oberen Ebene werden an die unteren „durchgereicht“. Laut Strompreisanalyse des Branchenverbands BDEW entfielen 2026 rund 9,2 Cent pro Kilowattstunde – etwa ein Viertel des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises – auf die Netzentgelte.

Warum die Netzkosten steigen

Der wichtigste Grund ist politisch: Der Bund bezuschusst die Kosten der Übertragungsnetze, um die Strompreise zu dämpfen. 2026 waren es 6,5 Milliarden Euro, für 2027 bis 2029 sind jeweils 5,525 Milliarden Euro vorgesehen – knapp eine Milliarde Euro weniger pro Jahr. Ohne jeden Zuschuss läge das Übertragungsnetzentgelt 2027 nach Angaben der ÜNB bei 6,52 statt 3,54 Cent pro Kilowattstunde.

Hinzu kommen die laufenden Investitionen in den Netzausbau, etwa die Anbindung der Offshore-Windparks, deren Kosten über die Offshore-Netzumlage verteilt werden.

Noch nicht beschlossen: der Bundeszuschuss

Wichtig: Alle genannten Werte für 2027 sind vorläufig. Der Zuschuss soll in einem neuen § 24d des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verankert werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Anfang September beschlossen, er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8236 vor. Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie ist für den 6. November 2026 angesetzt. Besteht bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit, könnten die endgültigen Netzentgelte für 2027 nach Angaben der Netzbetreiber höher ausfallen als jetzt veröffentlicht.

Zeitstrahl: 1. Oktober vorläufige Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber, 15. Oktober Verteilnetzbetreiber, 26. Oktober Umlagen, 6. November Bundestagsanhörung, 7. Dezember Frist für Rechtssicherheit, 1. Januar 2027 neue Entgelte
Zeitplan bis zu den Netzentgelten 2027, Stand 30. Oktober 2026. Eigene Darstellung.

Wie viel macht das für einen Haushalt aus?

Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt stark vom Wohnort ab, denn jeder Verteilnetzbetreiber legt eigene Preise fest. Erste Auswertungen der vorläufigen Preisblätter zeichnen folgendes Bild:

  • Nach Berechnungen eines Vergleichsportals, über die die Deutsche Presse-Agentur berichtete, steigen die Stromnetzentgelte im Bundesschnitt um rund 1,9 Prozent. Für einen Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch entspricht das rechnerisch etwa 8 Euro brutto im Jahr.
  • Eine Auswertung von Preisblättern aus rund 750 Netzgebieten, über die Solarserver berichtete, kommt auf einen Median von etwa 9 Euro (2,5 Prozent). Die Spanne ist groß: von deutlichen Erhöhungen bis zu Senkungen. Für Niedersachsen beschreibt die Analyse die Lage als weitgehend stabil.
  • Die höheren Umlagen kommen hinzu: Rechnerisch sind es rund 0,8 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer, bei 4.000 kWh also gut 30 Euro im Jahr – sofern die Lieferanten die Erhöhung vollständig weitergeben.

Das ist kein Preisschock, aber eine klare Richtung: Die Kosten des Netzes werden auf absehbare Zeit eher steigen als sinken. Ob und wann Ihr eigener Stromtarif angepasst wird, entscheidet Ihr Lieferant; über Preiserhöhungen muss er Sie vorab informieren.

Was bedeutet das für Sie?

Für Besitzer einer Photovoltaikanlage gilt eine einfache Rechnung: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht aus dem Netz beziehen – und zahlen darauf weder Netzentgelt noch Umlagen. Steigen diese Bestandteile, steigt also automatisch der Wert Ihres Eigenverbrauchs. Für eingespeisten Strom erhalten Sie dagegen nur die deutlich niedrigere Einspeisevergütung.

Eigenverbrauch erhöhen

  • Batteriespeicher: Er verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend und in die Nacht. Einen Überblick über unsere Speicherlösungen finden Sie auf der Seite SolaX-Batteriespeicher.
  • E-Auto und Wärmepumpe: Wer das Auto mit PV-Überschuss lädt oder die Wärmepumpe tagsüber laufen lässt, nutzt mehr eigenen Strom. Mehr dazu in unserem Beitrag PV-Überschussladen.

Netzentgelt-Rabatt nach § 14a EnWG nutzen

Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Batteriespeicher mit Netzbezug als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ beim Netzbetreiber angemeldet hat, bekommt dafür einen Nachlass auf das Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte bei drohender Überlastung vorübergehend begrenzen. Laut Bundesnetzagentur gibt es drei Varianten:

  • Modul 1: eine jährliche Pauschale, die der Netzbetreiber festlegt (laut Bundesnetzagentur zwischen rund 110 und 190 Euro, Stand 2023). Wer nichts auswählt, erhält automatisch diese Variante.
  • Modul 2: Der Arbeitspreis des Netzentgelts für das Gerät sinkt auf 40 Prozent; dafür ist ein separater Zähler nötig. Diese Variante passt vor allem zu Wärmepumpen.
  • Modul 3: zeitvariable Netzentgelte mit günstigeren Zeitfenstern, kombinierbar mit Modul 1. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).

Welches Modul sich lohnt, hängt vom Netzgebiet, vom Verbrauch und von den Geräten ab und sollte im Einzelfall geprüft werden. Ein Energiemanager wie der SolaX XHub kann die Steuerbefehle des Netzbetreibers umsetzen und gleichzeitig den Eigenverbrauch optimieren.

Weitere Entwicklungen im Blick behalten

Parallel diskutiert die Bundesnetzagentur eine grundsätzliche Reform der Netzentgelte, bei der auch Einspeiser stärker beteiligt werden könnten. Hintergründe dazu finden Sie in unseren Beiträgen zum Prosumer-Aufschlag und zum Gutachten der Verbände. Ebenfalls offen ist, wie sich die geplante Senkung der Stromsteuer auf den Endpreis auswirkt. Sobald der Bundestag über den Netzzuschuss entschieden hat, berichten wir.

Fazit

Die Netzkosten 2027 steigen moderat, im Detail aber regional sehr unterschiedlich – und unter dem Vorbehalt eines noch nicht beschlossenen Bundeszuschusses. Für PV-Besitzer ist die Entwicklung ein weiteres Argument, möglichst viel Solarstrom im eigenen Haus zu nutzen.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich Ihr Eigenverbrauch mit Speicher, Wallbox oder Energiemanagement erhöhen lässt, beraten wir Sie gern – hier können Sie ein unverbindliches Angebot anfordern.

Quellen

  • „Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Netzentgelte für 2027“, ZfK – Zeitung für kommunale Wirtschaft, 01.10.2026: zfk.de
  • „Stromumlagen 2027“, ZfK, 26.10.2026: zfk.de
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, BT-Drucksache 21/8236, 28.09.2026: bundestag.de
  • Tagesordnung der öffentlichen Anhörung, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, 06.11.2026: bundestag.de
  • „Netzentgelte steigen 2027 auch bei viel Solar und Wind“, Solarserver, 23.10.2026: solarserver.de
  • dpa-Bericht zu den Netzentgelten Strom und Gas 2027, web.de, 17.10.2026: web.de
  • „Netzentgelte 2027: Vergleich der Verteilnetze“, ZfK, 12.10.2026: zfk.de
  • BDEW-Strompreisanalyse, Stand August 2026: bdew.de
  • Bundesnetzagentur: Reduzierung des Netzentgelts für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: bundesnetzagentur.de