Netzentgelt-Reform: Was der Prosumer-Aufschlag für PV-Besitzer bedeutet

Schematische Grafik: Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach, verbunden mit einer Stromleitung; Pfeile zeigen Strombezug und Einspeisung

Wer Solarstrom vom eigenen Dach nutzt, soll sich ab 2029 stärker an den Kosten des Stromnetzes beteiligen. So sieht es ein Entwurf der Bundesnetzagentur zur Reform der Netzentgelte vor, das Verfahren heißt „AgNes“. Wir erklären, was geplant ist, was noch offen ist und warum Sie jetzt nicht in Hektik verfallen müssen.

Worum geht es bei AgNes?

AgNes steht für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“. Die Bundesnetzagentur ordnet damit neu, wie die Kosten für Bau und Betrieb der Stromnetze auf alle Nutzer verteilt werden. Auslöser ist europäisches Recht: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde gestärkt. Die bisherige Stromnetzentgeltverordnung läuft deshalb Ende 2028 aus, danach legt die Bundesnetzagentur die Regeln selbst fest.

Am 6. August 2026 hat die Behörde ihren vollständigen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Bis zum 18. September 2026 konnten Verbände, Unternehmen und Bürger Stellung nehmen. Diese Konsultation ist jetzt abgeschlossen. Beschlossen ist damit noch nichts: Die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant, Details folgen in weiteren Festlegungen im Jahr 2027.

Kurz erklärt: Netzentgelt und Prosumer

Das Netzentgelt ist der Teil Ihres Strompreises, der die Stromnetze finanziert. Bei Haushalten besteht es aus zwei Teilen: einem festen Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je bezogener Kilowattstunde. Sie zahlen es meist nicht direkt, sondern über Ihren Stromlieferanten.

Ein Prosumer (aus „Producer“ und „Consumer“) ist jemand, der Strom nicht nur verbraucht, sondern auch selbst erzeugt, zum Beispiel mit einer PV-Anlage auf dem Dach.

Was genau ist für PV-Besitzer geplant?

Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden im Niederspannungsnetz (Jahresverbrauch bis 100.000 kWh) bleibt es grundsätzlich beim bekannten Modell aus Grundpreis und Arbeitspreis. Neu ist ein Aufschlag auf den Grundpreis von 70 bis 90 Prozent für Prosumer.

Die Begründung der Behörde: Wer einen Teil seines Stroms selbst erzeugt, bezieht weniger Kilowattstunden aus dem Netz und zahlt deshalb weniger Arbeitspreis. Das Netz muss aber trotzdem jederzeit voll zur Verfügung stehen, etwa nachts oder im Winter. Ein Teil der Netzkosten verschiebt sich so auf Haushalte ohne eigene Anlage. Der Aufschlag soll das ausgleichen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

PunktStand laut Entwurf
Wer ist betroffen?Haushalte und kleine Betriebe im Niederspannungsnetz, die Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage hinter demselben Netzanschluss nutzen
Höhe70 bis 90 % auf den Netz-Grundpreis des jeweiligen Netzbetreibers
AusnahmenSteckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) sind ausgenommen
BatteriespeicherEin Speicher ändert nichts an der Einstufung als Prosumer
BestandsanlagenKein Bestandsschutz beim Aufschlag vorgesehen, auch ältere Anlagen wären betroffen
KennzeichnungNetzbetreiber sollen Prosumer bis 1. April 2028 erfassen; ab dann soll die Eigenschaft auf der Rechnung stehen
Start1. Januar 2029
Zeitstrahl der AgNes-Reform: Entwurf 6. August 2026, Konsultationsende 18. September 2026, geplante Festlegung Ende 2026, Folgefestlegungen 2027, Kennzeichnung von Prosumern ab 1. April 2028, Aufschlag ab 1. Januar 2029
Zeitplan laut Entwurf der Bundesnetzagentur. Alle Termine ab Ende 2026 sind noch nicht beschlossen.

Wie viel Geld ist das?

Eine feste Euro-Summe gibt es nicht, denn der Grundpreis ist je nach Netzgebiet sehr unterschiedlich. Die Bundesnetzagentur selbst ging im Mai 2026 von Mehrkosten von voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr aus. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) rechnet dagegen mit rund 100 bis 200 Euro jährlich, der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mit bis zu 165 Euro, je nach Ausgestaltung durch die Netzbetreiber.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt das Prinzip: Liegt der Netz-Grundpreis in Ihrem Gebiet bei 80 Euro im Jahr, kämen 56 bis 72 Euro hinzu.

Balkendiagramm: Netz-Grundpreis von 80 Euro pro Jahr ohne PV, 136 Euro mit 70 Prozent Aufschlag und 152 Euro mit 90 Prozent Aufschlag
Rechenbeispiel mit einem angenommenen Netz-Grundpreis von 80 € pro Jahr. Die tatsächlichen Werte hängen vom Netzgebiet ab.

Wie Ihr Stromlieferant diesen Aufschlag an Sie weitergibt, etwa über einen höheren monatlichen Grundpreis im Tarif, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Und das Einspeiseentgelt?

Parallel plant die Bundesnetzagentur ein neues Entgelt für Erzeugungsanlagen: einen jährlichen Betrag pro Kilowatt Leistung (im Mai war von etwa 4 bis 7 Euro je kW und Jahr die Rede). Er soll nur für neue Anlagen mit mehr als 30 kW ab 2029 gelten. Typische Anlagen auf Einfamilienhäusern liegen deutlich darunter. Für Prosumer in der Niederspannung sieht der Entwurf zudem Sonderregeln vor, damit sie nicht doppelt belastet werden. Anlagen, die vor 2027 in Betrieb gehen oder für die bis dahin verbindlich bestellt wurde, sollen 20 Jahre von diesem Entgelt befreit bleiben.

Kritik aus der Branche

Die Pläne sind umstritten. Die Kritikpunkte in den Stellungnahmen:

  • Fehlender Vertrauensschutz: Der BSW-Solar lehnt es ab, bestehende Anlagen einzubeziehen, weil das Investitionsentscheidungen nachträglich verändere. Er schlägt stattdessen ein gestaffeltes Entgelt nach Einspeiseleistung vor.
  • Kleine Anlagen: Ein pauschaler Aufschlag trifft eine 5-kW-Anlage genauso wie eine 20-kW-Anlage. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher eine Staffelung nach Anlagengröße.
  • Mehrfamilienhäuser: Bei Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung soll der Aufschlag für jede beteiligte Wohnung einzeln anfallen. Das könnte gemeinsame Solarprojekte in Mehrparteienhäusern deutlich unattraktiver machen.
  • Fehlende Anreize: Kritiker bemängeln, dass netzdienliches Verhalten, etwa Laden des Speichers zu Zeiten mit viel Solarstrom, im Entwurf kaum belohnt wird. Dynamische Netzentgelte für Speicher sind erst ab 2030 bis 2033 vorgesehen.

Ob die Bundesnetzagentur den Entwurf nach der Konsultation noch ändert, ist offen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Kein Grund zur Eile, aber zum Mitrechnen: Bis 2029 ändert sich an Ihrer Stromrechnung durch AgNes nichts. Die geplanten Mehrkosten liegen nach den bisherigen Schätzungen im Bereich einiger Dutzend bis weniger hundert Euro pro Jahr.
  • Eigenverbrauch bleibt der zentrale Hebel: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart weiterhin den vollen Arbeitspreis, also Energie, Netzentgelt, Steuern und Abgaben. Daran ändert der Aufschlag auf den festen Grundpreis nichts. Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch; er bewahrt allerdings nicht vor der Einstufung als Prosumer.
  • Balkonkraftwerke bleiben außen vor: Wer nur ein Steckersolargerät betreibt, soll nicht betroffen sein.
  • Bei der Planung ehrlich rechnen: Wer jetzt eine Anlage plant, sollte in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einen möglichen Grundpreisaufschlag ab 2029 als Kostenposten berücksichtigen. Wie hoch er im eigenen Netzgebiet ausfällt, lässt sich erst nach den Folgefestlegungen sagen; im Einzelfall prüfen.
  • Mehrfamilienhäuser: Für geplante Mieterstrom- oder Gemeinschaftsprojekte lohnt es sich, die endgültige Festlegung Ende 2026 abzuwarten oder Szenarien mit und ohne Aufschlag durchzurechnen.

Wir werden berichten, sobald die Bundesnetzagentur ihre endgültige Entscheidung veröffentlicht.

Sie möchten wissen, wie sich Eigenverbrauch und Speicher bei Ihrem Haus rechnen? Einen Überblick über unsere Batteriespeicher finden Sie auf unserer Technik-Seite, eine persönliche Planung erhalten Sie über unser Angebotsformular.

Quellen

  • Bundesnetzagentur: Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3), Konsultation des Festlegungsentwurfs, Frist 18.09.2026 – bundesnetzagentur.de
  • Bundesnetzagentur: „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, Pressemitteilung, 27.05.2026 – bundesnetzagentur.de
  • ZfK – Zeitung für kommunale Wirtschaft: „Grundpreis, Prosumer, Speicher: Mehr Klarheit bei Agnes-Reform“, 06.08.2026 – zfk.de
  • CMS Hasche Sigle: „AgNes-Festlegungsentwurf der BNetzA: Was sich bei Netzentgelten für Erzeuger, Speicher und Elektrolyseure ändern soll“, 17.08.2026 – cms.law
  • CMS Hasche Sigle: „AgNes-Verfahren: Neue Vorgaben für Verbraucher und Industrie“, 01.09.2026 – cms.law
  • Rödl & Partner: „Bundesnetzagentur konkretisiert Netzentgeltreform AgNes“, 2026 – roedl.com
  • Solarserver: Bericht zur Kritik der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie am Prosumer-Aufschlag, 18.09.2026 – solarserver.de
  • Solarserver: „Netzentgeltreform: BSW-Solar gegen Prosumer-Aufschlag für Photovoltaik-Anlagen“, 21.09.2026 – solarserver.de
  • BSW-Solar: Stellungnahme zum AgNes-Festlegungsentwurf, 18.09.2026 – solarwirtschaft.de (PDF)