Netzausbau: Wie Wärmepumpe, E-Auto und Speicher Milliarden sparen

Stilisierte Wohnstraße mit Solardächern, Stromleitungen, Ortsnetz-Transformator und Sonne

Wärmepumpen, E-Autos und Batteriespeicher gelten oft als Belastung für das Stromnetz. Eine neue Studie von Agora Energiewende kommt zu einem anderen Schluss: Richtig eingebunden könnten genau diese Geräte den Ausbau der Ortsnetze um viele Milliarden Euro günstiger machen. Wir erklären, was die Modellrechnung zeigt, wo ihre Grenzen liegen und was das für Sie als Besitzer oder Planer einer PV-Anlage bedeutet.

Worum es geht: 250 Milliarden Euro für die Verteilnetze

Am 30. Oktober 2026 hat die Denkfabrik Agora Energiewende die Studie „Kosteneffizienter Ausbau des Verteilnetzes“ veröffentlicht. Berechnet haben sie die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München und das Beratungsunternehmen Consentec aus Aachen. Es handelt sich um eine Auftragsstudie mit Modellrechnungen, nicht um einen begutachteten Fachartikel (Peer-Review). Die Zahlen sind deshalb als gut begründete Szenarien zu lesen, nicht als Prognose.

Die Ausgangslage: Wenn Netzbetreiber ihre Leitungen und Transformatoren weiterhin so auslegen, dass sie jede denkbare Belastungsspitze aushalten, müssten bis 2045 rund 248 Milliarden Euro in die Verteilnetze fließen. Das jährliche Ausbauvolumen würde sich laut Studie von etwa 7 Milliarden Euro im Jahr 2030 auf gut 16 Milliarden Euro im Jahr 2045 mehr als verdoppeln.

Kurz erklärt: Verteilnetz und Netzebenen

Das deutsche Stromnetz besteht aus mehreren Ebenen. Das Übertragungsnetz (Höchstspannung) transportiert Strom über weite Strecken, etwa von Windparks im Norden in den Süden. Darunter liegt das Verteilnetz: die Hochspannung (110 Kilovolt), die Mittelspannung (meist 10 bis 30 Kilovolt) und die Niederspannung mit 230/400 Volt. An der Niederspannung, dem sogenannten Ortsnetz, hängen fast alle Wohnhäuser – mitsamt PV-Anlage, Wallbox, Wärmepumpe und Heimspeicher. Ein Ortsnetz-Transformator versorgt typischerweise eine Straße oder ein kleines Wohngebiet.

Das Ergebnis: Jeder vierte Euro ließe sich sparen

Kombinieren Netzbetreiber den Ausbau mit „innovativen Maßnahmen“ in Betrieb und Planung, sinkt der Investitionsbedarf im Modell auf rund 182 Milliarden Euro. Das sind etwa 66 Milliarden Euro oder rund 27 Prozent weniger. Laut Agora entspricht das ab 2030 mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr, ab 2035 mindestens 5 Milliarden Euro jährlich.

Balkendiagramm: Investitionsbedarf im Verteilnetz bis 2045 – 248 Mrd. Euro konventionell gegenüber 182 Mrd. Euro mit innovativen Maßnahmen, 66 Mrd. Euro weniger
Modellrechnung: Mit besserer Nutzung von Flexibilität sinkt der Investitionsbedarf im Verteilnetz bis 2045 um rund 66 Mrd. Euro. Daten: Agora Energiewende/FfE/Consentec 2026, eigene Darstellung.

Warum ist das für Hausbesitzer relevant? Netzausbau wird über die Netzentgelte bezahlt – also von allen Stromkunden. Netzentgelte und netzfinanzierende Umlagen machen laut Studie schon heute rund 30 Prozent des Haushaltsstrompreises aus. Jeder vermiedene Euro Netzausbau dämpft also langfristig den Strompreis.

Die drei wichtigsten Hebel

Die Studie hat zehn Maßnahmen untersucht. Am stärksten wirken drei:

  • Dynamische Spitzenkappung: Seltene Einspeisespitzen, etwa von großen Solarparks an sonnigen Mittagen, werden gezielt begrenzt. Das Netz muss dann nicht für wenige Stunden im Jahr ausgelegt werden. Wir haben das Prinzip im Beitrag „Spitzenkappung: Warum Netzbetreiber ein Sparinstrument liegen lassen“ erklärt.
  • Überbauung: An einen Netzanschluss wird mehr Erzeugungsleistung angeschlossen, als er abführen kann; die seltenen Spitzen werden abgeregelt oder gespeichert. Das wirkt vor allem kurzfristig.
  • Gezielte Laststeuerung: Wärmepumpen und Ladevorgänge von E-Autos werden in seltenen Engpässen kurzzeitig gedrosselt, eine Mindestleistung bleibt immer erhalten. Dieser Hebel wird langfristig am wichtigsten.

Erst die Sonne, dann die Abendspitze

Ein zentraler Befund: Der Grund für den Netzausbau verschiebt sich. Bis etwa Mitte der 2030er-Jahre treibt vor allem die Einspeisung von Solar- und Windstrom den Ausbaubedarf. Danach übernimmt der Verbrauch: Millionen Wärmepumpen und E-Autos, dazu elektrifizierte Industrieprozesse. Maßnahmen auf der Erzeugungsseite verschaffen deshalb vor allem Zeit. Dauerhaft sparen lässt sich laut Studie nur, wenn auch der Verbrauch flexibel wird.

Schematische Lastkurve eines Wohngebiets an einem Wintertag: ohne Steuerung überschreitet die Abendspitze die Grenze des Transformators, mit verschobenem Verbrauch nicht
Prinzip: Laden und heizen alle gleichzeitig, kann das Ortsnetz an Winterabenden an seine Grenze kommen. Wird ein Teil des Verbrauchs verschoben, reicht das vorhandene Netz länger aus (vereinfachte Darstellung, keine Messwerte).

Wie viel bringt die Steuerung im Ortsnetz?

Besonders interessant für Hausbesitzer ist die Untersuchung der Niederspannung. Die Forscher haben simuliert, was passiert, wenn Netzbetreiber steuerbare Geräte in Engpässen begrenzt drosseln dürfen. Schon eine Steuerung von höchstens zwei „effektiven Stunden“ pro Tag senkt die Ausbaukosten in Nieder- und Mittelspannung bis 2045 um 16,8 Milliarden Euro, also um rund 9 Prozent. Bei bis zu vier Stunden fällt die Ersparnis noch deutlich größer aus. „Effektiv“ heißt dabei: Zwei Stunden volle Drosselung zählen genauso wie vier Stunden halbe Drosselung.

Balkendiagramm: Ausbaukosten bis 2045 in Nieder- und Mittelspannung, konventionell sowie mit Laststeuerung von maximal 2 bzw. 4 Stunden pro Tag
Kumulierte Ausbaukosten bis 2045: In der Niederspannung sinken sie im Modell von 74,3 auf 64,4 (2 h) bzw. 54,8 Mrd. Euro (4 h). Daten: Agora Energiewende/FfE/Consentec 2026, eigene Darstellung.

Wichtig für die Einordnung: Die Studie sieht das direkte Eingreifen des Netzbetreibers ausdrücklich als Absicherung für seltene Extremsituationen. Im Normalfall sollen Preisanreize den Verbrauch verschieben, etwa über dynamische Stromtarife oder Netzentgelte, die sich nach der tatsächlichen Auslastung vor Ort richten. Agora-Direktorin Julia Bläsius fasst den Ansatz so zusammen: „Innovation, wo möglich, Ausbau, wo nötig.“

Ein überraschender Befund zu festen Zeitfenstern

Heute können Betreiber steuerbarer Geräte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein zeitvariables Netzentgelt wählen („Modul 3“) mit festen Hoch-, Standard- und Niedertarifzeiten. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass solche starren, für große Gebiete einheitlichen Zeitfenster die lokale Netzbelastung nur unzureichend abbilden. Reagieren viele Haushalte gleichzeitig auf dasselbe Preissignal, könnten im Ortsnetz sogar neue Spitzen entstehen – etwa wenn alle Wallboxen zu Beginn des Niedertarifs starten. Die Autoren plädieren deshalb für ortsbezogene, dynamische Preissignale. Die Bundesnetzagentur arbeitet im Verfahren „AgNes“ an einer Reform der Netzentgelte; wie sie konkret aussehen wird, ist noch offen.

Welche Annahmen hinter den Zahlen stecken

Modellrechnungen sind nur so gut wie ihre Annahmen. Die wichtigsten sind:

Annahme der StudieWert
Haushalte mit dynamischem Stromtarifca. 15 % (2030), 30 % (2035), 55 % (2045)
E-Autos, die Strom zurück ins Netz speisen (Vehicle-to-Grid)ca. 4 % (2035), 17 % (2045)
Installierte Leistung kleiner Batteriespeicher (< 1 MW)rund 74 GW
Ladeleistung je E-Auto11 kW
Heimspeicher ohne dynamischen Tarifeigenverbrauchsoptimiert betrieben

Die Netze wurden nicht einzeln, sondern über typische Musternetze (Typnetze) für Stadt, Vorstadt und Land modelliert und auf Deutschland hochgerechnet. Die Autoren betonen selbst, dass ein Teil der Einsparung den Ausbau nur verschiebt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Und ohne Digitalisierung – Messtechnik in den Ortsnetzen, intelligente Messsysteme, steuerbare Geräte – bleiben die Maßnahmen Theorie.

Was bedeutet das für Sie?

Die Studie ist kein Gesetz und ändert an Ihren Rechten und Pflichten zunächst nichts. Sie zeigt aber, wohin die Reise geht: Flexible Geräte im Haus werden für das Netz wertvoller, und Preissignale werden wichtiger.

  • § 14a gilt bereits: Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Speicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Netzbezug in Engpässen auf mindestens 4,2 kW begrenzen, im Gegenzug sinken die Netzentgelte. Ihre PV-Einspeisung und selbst erzeugter Strom sind davon nicht betroffen.
  • Selbst verbrauchen entlastet: Wer das E-Auto mittags mit Solarüberschuss lädt und die Wärmepumpe tagsüber vorheizen lässt, verschiebt Verbrauch aus der kritischen Abendspitze – zum eigenen Vorteil und zum Vorteil des Ortsnetzes.
  • Ein Energiemanager koordiniert: Damit Wallbox, Wärmepumpe und Speicher sinnvoll zusammenspielen und Steuersignale des Netzbetreibers sauber umgesetzt werden, ist ein Energiemanagementsystem hilfreich, etwa der SolaX XHub.
  • Tarife prüfen: Ob ein dynamischer Stromtarif oder Modul 3 der § 14a-Netzentgelte zu Ihrem Haushalt passt, hängt vom Verbrauchsprofil und vom Netzgebiet ab und sollte im Einzelfall geprüft werden. Die Netzentgelte für 2027 haben wir in diesem Beitrag eingeordnet.

Wer heute eine PV-Anlage plant, sollte Speicher, Wallbox und Wärmepumpe deshalb nicht isoliert betrachten, sondern als System, das auf Preis- und Netzsignale reagieren kann. Wie das mit SolaX-Komponenten aussieht, zeigen wir auf unserer Seite zu Wallbox und Energiemanagement – und für eine konkrete Planung können Sie gern ein Angebot bei PVPOWER.ME anfordern.

Quellen

  • Agora Energiewende, FfE, Consentec: „Kosteneffizienter Ausbau des Verteilnetzes. Den Ausbautreibern einen Schritt voraus“, Studie, 30.10.2026 – agora-energiewende.de
  • Agora Energiewende: „Stromnetze: Modernisierung von Betrieb und Planung kann Ausbaukosten für Verteilnetze deutlich senken“, Pressemitteilung, 30.10.2026 – agora-energiewende.de
  • energiezukunft: „Cleverer Ausbau der Stromverteilnetze spart Kosten“, 03.11.2026 – energiezukunft.eu
  • IWR/solarbranche.de: „Ausbau der Stromverteilnetze: Mehr Flexibilität könnte bis 2045 rund 66 Milliarden Euro sparen“, 02.11.2026 – solarbranche.de
  • Bundesnetzagentur: „§ 14a Energiewirtschaftsgesetz – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“, abgerufen am 04.11.2026 – bundesnetzagentur.de