Stromnetze werden für die sonnigste Mittagsstunde gebaut – obwohl diese Spitze nur an wenigen Tagen im Jahr auftritt. Das Energiewirtschaftsgesetz erlaubt Netzbetreibern seit Jahren, genau diese seltenen Spitzen in der Planung zu „kappen“ und so mehr Solaranlagen ans bestehende Netz zu bringen. Eine neue Auswertung des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) zeigt nun: Kaum ein Netzbetreiber nutzt diese Möglichkeit. Für Hausbesitzer ist das relevant, weil es mitbestimmt, wie schnell und zu welchen Bedingungen neue PV-Anlagen ans Netz kommen.
Was der bne untersucht hat
Der bne hat die Netzausbaupläne aus dem Jahr 2024 von 83 Verteilnetzbetreibern ausgewertet. Verteilnetzbetreiber sind die Unternehmen, die die örtlichen Stromnetze betreiben – also die Leitungen, an die auch Ihre Hausanlage angeschlossen ist. Die Ergebnisse wurden am 19. Oktober 2026 veröffentlicht:
- 5 Netzbetreiber berücksichtigen die Spitzenkappung systematisch in ihrer Planung.
- 3 wenden sie nur punktuell an, etwa für einzelne Umspannwerke oder Gebiete.
- Bei 4 sind die Angaben widersprüchlich.
- Bei 71 von 83 – also 85,5 Prozent – ist kein Ansatz erkennbar.
Weitere 734 meist kleine Netzbetreiber müssen keinen eigenen Netzausbauplan vorlegen und tauchen deshalb in der Auswertung nicht auf. Wichtig für die Einordnung: Der bne misst, ob die Spitzenkappung in den Plänen dokumentiert ist. Ein fehlender Nachweis heißt nicht zwingend, dass sie in der Praxis nie eine Rolle spielt. Zudem ist der bne ein Interessenverband mit klarer Position; die Analyse ist keine begutachtete wissenschaftliche Studie.

Kurz erklärt: Spitzenkappung
Nach § 11 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dürfen Verteilnetzbetreiber bei der Netzplanung annehmen, dass von jeder angeschlossenen Solar- oder Windanlage an Land bis zu 3 Prozent der jährlichen Stromerzeugung abgeregelt werden dürfen. Das Netz muss dann nicht mehr für die allerhöchste, seltene Leistungsspitze ausgelegt werden. Wer das Instrument nutzt, muss es veröffentlichen, die Bundesnetzagentur informieren und nachvollziehbar dokumentieren.
Warum 3 Prozent Energie so viel Netz sparen
Eine Solaranlage erreicht ihre volle Leistung nur an klaren, kühlen Tagen rund um die Mittagszeit. Den größten Teil des Jahres liefert sie deutlich weniger: morgens und abends, bei Wolken, im Winter. Schneidet man nur die oberste Spitze ab, verliert man daher übers Jahr erstaunlich wenig Energie – das Netz kann aber auf eine deutlich niedrigere Leistung ausgelegt werden.
Der Fachverband VDE FNN hat dafür 2017 pauschale Planungsfaktoren angegeben, auf die sich auch der bne bezieht: Bei Photovoltaik dürfen Netzbetreiber mit rund 70 Prozent der Anlagenleistung rechnen, bei Windkraft mit rund 87 Prozent. Anders gesagt: Die anzusetzende Einspeiseleistung sinkt bei PV um bis zu 30 Prozent, bei Wind um bis zu 13 Prozent. In ein bestehendes Netz passen dadurch spürbar mehr Anlagen.

Die Grafik zeigt einen Idealtag. An einem solchen Tag fällt der gekappte Anteil größer aus als 3 Prozent. Über das ganze Jahr gerechnet gleicht sich das aus, weil die meisten Stunden weit unterhalb der Spitze liegen. Das Gesetz begrenzt deshalb ausdrücklich die Jahresmenge, nicht die Leistung an einem einzelnen Tag.
Warum Netzbetreiber zögern
Laut bne nennen Netzbetreiber mehrere Gründe: Der Netzausbau sei ohnehin nötig, die Planung mit Spitzenkappung aufwendig, und für abgeregelten Strom fielen Entschädigungen an. Einige wollen ein Netz, das allein durch Ausbau komplett engpassfrei ist.
Der Verband sieht zusätzlich einen strukturellen Grund in der Regulierung: Netzbetreiber verdienen an ihrem eingesetzten Kapital. Neue Leitungen und Transformatoren erhöhen diese verzinste Kapitalbasis, vermiedene Investitionen dagegen werden nicht vergleichbar belohnt. Auf diesen Zielkonflikt hat die Bundesnetzagentur laut bne bereits 2015 hingewiesen. bne-Geschäftsführer Robert Busch fordert, die Netzbetreiber müssten „ihre Hausaufgaben machen“, bevor neue Einschränkungen für erneuerbare Energien kommen.
Der politische Hintergrund: das Netzpaket
Die Auswertung kommt nicht zufällig jetzt. Im Bundestag liegt der Regierungsentwurf des sogenannten Netzpakets (Drucksache 21/7866), der Netzanschlüsse neu ordnen und den Zubau von Solar- und Windanlagen besser mit dem Netzausbau abstimmen soll. Teil davon ist ein Redispatch-Vorbehalt: Verteilnetzbetreiber sollen Netzgebiete für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen können, wenn dort mindestens 5 Prozent der jährlichen Erzeugung nicht abtransportiert werden konnten. Für neue Anlagen in solchen Gebieten soll die Entschädigung für einen Teil des abgeregelten Stroms entfallen – laut Bundestag bei Solarparks für bis zu 20 Prozent der Jahresstrommenge.
Redispatch bezeichnet dabei das kurzfristige Herunter- oder Hochregeln von Kraftwerken und Anlagen durch den Netzbetreiber, um Überlastungen zu vermeiden. Heute betrifft das in erster Linie Anlagen ab 100 Kilowatt sowie Anlagen, die der Netzbetreiber fernsteuern kann. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen; Einzelheiten können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Der bne kritisiert, dass hier neue Eingriffsrechte geschaffen werden sollen, während ein vorhandenes Instrument wie die Spitzenkappung brachliegt.
Nicht verwechseln: drei verschiedene Arten der Begrenzung
| Instrument | Wer begrenzt? | Was bedeutet es für kleine Dachanlagen? |
|---|---|---|
| Spitzenkappung (§ 11 Abs. 2 EnWG) | Netzbetreiber, als Planungsannahme | Indirekt: Mehr Anlagen passen ins Netz, wenn sie genutzt wird. |
| 60-%-Einspeisegrenze (Solarspitzengesetz, seit 25.02.2025) | Die Anlage selbst, solange kein Smart Meter mit Steuerbox installiert ist | Direkt: gilt für viele neue Anlagen ab Inbetriebnahme. |
| Steuerung nach § 14a EnWG | Netzbetreiber, bei Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher | Begrenzung des Strombezugs in Engpasszeiten, im Gegenzug reduzierte Netzentgelte. |
Die Spitzenkappung greift also nicht direkt an Ihrer Anlage an. Sie ist eine Rechenregel, mit der Netzbetreiber ihre Netze dimensionieren. Ob und wann Ihr Netzbetreiber tatsächlich abregelt, hängt von der örtlichen Netzsituation ab.
Was bedeutet das für Sie?
- Netzanschluss: Wo Netze knapp sind, kann es bei neuen oder größeren Anlagen zu Verzögerungen oder Auflagen kommen. Ein Netzbetreiber, der die Spitzenkappung nutzt, kann unter Umständen mehr Anlagen anschließen. Ob das in Ihrem Gebiet so ist, lässt sich im Einzelfall beim Netzbetreiber erfragen – er muss die Anwendung veröffentlichen.
- Eigenverbrauch statt Mittagsspitze: Für die eigene Wirtschaftlichkeit ist es ohnehin sinnvoll, mittags möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen – mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe. Das entlastet zugleich das Netz. Wie man den Speicher dabei klug lädt, haben wir in „Warum Heimspeicher mittags oft schon voll sind“ erklärt.
- Einspeisebegrenzung am Wechselrichter: Moderne Hybrid-Wechselrichter wie die von SolaX können die Einspeisung über einen Zähler am Netzanschlusspunkt auf einen festen Wert begrenzen, während der Hausverbrauch und der Speicher weiter voll versorgt werden.
- Gesetzgebung beobachten: Beim Netzpaket und der EEG-Novelle ist noch vieles offen. Bestehende Anlagen genießen in der Regel Bestandsschutz; für Neuplanungen lohnt es sich, die Beschlüsse abzuwarten oder die Anlage flexibel auszulegen. Ebenfalls offen ist der geplante Prosumer-Aufschlag bei den Netzentgelten.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich eine PV-Anlage mit Speicher auf Ihrem Dach unter den aktuellen Regeln sinnvoll auslegen lässt, beraten wir Sie gern – hier können Sie ein Angebot anfordern.
Quellen
- bne – Bundesverband Neue Energiewirtschaft: „bne-Analyse zeigt: VNB lassen Spitzenkappung ungenutzt“, Pressemitteilung, 19.10.2026, bne-online.de
- bne: Hintergrundanalyse Spitzenkappung (PDF), 19.10.2026, bne-online.de
- § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Deutscher Bundestag, hib 692/2026: Gesetzentwurf zum Netzpaket (Drs. 21/7866), 08.09.2026, bundestag.de
- pv magazine: „bne: Spitzenkappung bleibt bei der Netzplanung weitgehend ungenutzt“, 19.10.2026, pv-magazine.de
- Solarserver: „Spitzenkappung könnte für mehr PV und Wind sorgen – Netzbetreiber mauern“, 19.10.2026, solarserver.de
- pv magazine: „Solarspitzen-Gesetz vom Bundestag angenommen“, 31.01.2025, pv-magazine.de
