Seit Mai 2026 können private Haushalte wieder einen staatlichen Zuschuss für ein neues Elektroauto beantragen. Jetzt liegt eine erste größere Zwischenbilanz vor: Bis Anfang Oktober hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rund 100.000 Anträge bewilligt. Wir ordnen ein, wer gefördert wird, wie lange das Geld reichen dürfte und warum ein E-Auto für Besitzer einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) besonders gut passt.
Die Zahlen: 97.790 Bewilligungen und 432 Millionen Euro
Laut dem Zwischenbericht des BAFA mit Stand 1. Oktober 2026 wurden 97.790 Anträge bewilligt, das Fördervolumen summiert sich auf rund 432 Millionen Euro. Wenige Tage später meldete das Bundesumweltministerium (BMUKN), dass die Marke von 100.000 Bewilligungen überschritten ist. Das Tempo hat zuletzt deutlich angezogen: Anfang August waren es knapp 27.000 bewilligte Anträge, Anfang September gut 52.000.

Einige Details aus der Statistik:
- Antriebsart: Gut 91 Prozent der geförderten Fahrzeuge sind reine Batterie-Elektroautos, der Rest sind Plug-in-Hybride.
- Kauf oder Leasing: Beide Varianten halten sich ungefähr die Waage.
- Einkommen: Gut die Hälfte der Bewilligungen ging an Haushalte in der untersten Einkommensstufe bis 45.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Laut Ministerium liegen rund drei Viertel bei höchstens 60.000 Euro.
- Durchschnitt: Im Mittel erhielt ein Haushalt rund 4.420 Euro.
So funktioniert die Förderung
Grundlage ist die „Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“, die das Bundesumweltministerium am 19. Mai 2026 bekannt gemacht hat. Die wichtigsten Regeln:
- Wer: Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro. Die Grenze steigt um 5.000 Euro je Kind, höchstens auf 90.000 Euro.
- Was: Nur Neufahrzeuge, gekauft oder geleast, erstmals in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen. Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen.
- Ab wann: Rückwirkend für Erstzulassungen ab 1. Januar 2026. Der Antrag beim BAFA muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung gestellt werden.
- Haltedauer: Das Auto muss mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben.
- Plug-in-Hybride: Nur bei Erstzulassung bis 30. Juni 2027 und nur, wenn sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren.
- Laufzeit: Die Richtlinie gilt bis Ende 2029, allerdings nur, solange Haushaltsmittel vorhanden sind.

Für reine Elektroautos liegt der Zuschuss zwischen 3.000 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride jeweils 1.500 Euro darunter, also zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Eine Wallbox wird über dieses Programm nicht gefördert, es bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug.
Kurz erklärt: Zu versteuerndes Einkommen
Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das ist die Summe der Einkünfte nach Abzug von unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Es steht im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Für die Förderung wird laut Richtlinie der Durchschnitt aus den zwei letzten Steuerbescheiden aller Haushaltsmitglieder gebildet. Deshalb liegt dieser Wert oft spürbar unter dem, was man als „Jahreseinkommen“ im Kopf hat. Wie hoch er im eigenen Fall ist, zeigt der Bescheid; bei Zweifeln hilft eine Steuerberatung.
Wie lange reicht das Geld?
Für das gesamte Programm hat die Bundesregierung rund drei Milliarden Euro bis Ende 2029 eingeplant und dabei mit etwa 800.000 geförderten Fahrzeugen gerechnet. Das ergibt rechnerisch 3.750 Euro pro Auto. Tatsächlich liegt der Durchschnitt bisher bei gut 4.400 Euro, weil vor allem Haushalte mit niedrigerem Einkommen und damit höheren Fördersätzen zugreifen. Bleibt es dabei, reicht das Budget rein rechnerisch nur für rund 680.000 Fahrzeuge.
Hinzu kommt: Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes, dessen Mittel jedes Jahr neu im Haushalt festgelegt werden. Für 2027 sind nach Berichten von Fachmedien rund 800 Millionen Euro für die Prämie vorgesehen, etwas weniger als zunächst geplant. Ob und wann der Topf leer ist, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Die Richtlinie sieht ausdrücklich vor, dass die Förderung bei erschöpften Mitteln enden kann. Wer ein E-Auto plant, sollte den Antrag daher zügig nach der Zulassung stellen.
Was bedeutet das für Sie?
Für Besitzer einer PV-Anlage ist ein E-Auto ein naheliegender Partner. Ein Elektroauto braucht je nach Modell und Fahrweise grob 15 bis 20 Kilowattstunden (kWh) pro 100 Kilometer. Bei 12.000 Kilometern im Jahr sind das etwa 1.800 bis 2.400 kWh, also ungefähr so viel, wie ein kleiner Haushalt im Jahr verbraucht. Ein Teil davon lässt sich mit Solarstrom vom eigenen Dach decken, der sonst für eine vergleichsweise geringe Vergütung ins Netz fließen würde.
Damit das klappt, braucht es eine Wallbox, die nur den Überschuss nutzt, also den Strom, den das Haus gerade nicht selbst verbraucht. Wie diese Regelung im Detail funktioniert, haben wir im Beitrag PV-Überschussladen: So tankt das E-Auto Sonnenstrom vom Dach erklärt.

Worauf Sie bei der Planung achten sollten
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Wallboxen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ladepunkte mit mehr als 12 kVA Leistung, in der Praxis also 22-kW-Wallboxen, brauchen zusätzlich seine vorherige Zustimmung.
- Steuerbarkeit nach § 14a EnWG: Neue Wallboxen mit mehr als 4,2 kW gelten als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Engpässen vorübergehend drosseln, im Gegenzug sinken die Netzentgelte. Ein Energiemanager setzt diese Signale um.
- Phasenumschaltung: Dreiphasiges Laden beginnt technisch erst bei rund 4,1 kW. Eine Wallbox, die bei wenig Sonne auf eine Phase umschaltet, kann schon ab etwa 1,4 kW laden und nutzt so auch kleinere Überschüsse.
- Zukunftssicherheit: Ab 2027 gelten in der EU neue Anforderungen an die Kommunikation neuer Ladepunkte. Was das bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag Neue Wallbox ab 2027: Was die EU-Normpflicht wirklich bedeutet.
- Heimspeicher und Auto: Wer zusätzlich einen Batteriespeicher hat, legt fest, ob zuerst das Auto oder der Speicher geladen wird. Zu den neuen Abrechnungsregeln für Speicher und E-Autos siehe MiSpeL: Neue Regeln für Heimspeicher und E-Autos.
Wichtig: Ob sich die Kombination aus E-Auto, Wallbox und PV-Anlage im Einzelfall rechnet, hängt von Fahrprofil, Anlagengröße, Stromtarif und davon ab, wann das Auto tagsüber zu Hause steht. Auch die Förderfähigkeit sollten Sie vor dem Kauf anhand der Richtlinie und der Informationen des BAFA prüfen.
Fazit
Die neue E-Auto-Förderung kommt gut an, vor allem bei Haushalten mit mittlerem und niedrigerem Einkommen. Weil der durchschnittliche Zuschuss höher ausfällt als geplant, könnte das Budget früher ausgeschöpft sein als ursprünglich gedacht. Für PV-Besitzer lohnt es sich, das Auto von Anfang an zusammen mit Wallbox und Energiemanagement zu denken.
Welche SolaX-Wallboxen und Energiemanager wir dafür einsetzen, finden Sie auf unserer Seite Wallbox & Energiemanagement. Für eine Planung Ihrer Anlage können Sie gerne ein Angebot anfordern.
Quellen
- Bundesumweltministerium (BMUKN): „E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums erreicht Marke von 100.000 Bewilligungen“, Pressemitteilung 124/26, 05.10.2026, bundesumweltministerium.de
- Bundesumweltministerium: Bekanntmachung der Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung), 19.05.2026, PDF
- BAFA: Zwischenbericht zur E-Auto-Förderung, Stand 1. September 2026, 04.09.2026, bafa.de
- pv magazine: „Fast 100.000 Elektroautos mit 432 Millionen Euro gefördert“, 06.10.2026, pv-magazine.de
- electrive: „E-Auto-Förderung: 100.000 Haushalte mit bewilligten Anträgen“, 05.10.2026, electrive.net
- electrive: „KTF-Kürzungen: Auch Elektromobilität muss mit weniger Budget auskommen“, 16.07.2026, electrive.net
- ADAC: „E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6000 Euro Zuschuss beantragen“, Stand 15.07.2026, adac.de
