Neue Wallbox ab 2027: Was die EU-Normpflicht wirklich bedeutet

Schematische Grafik: Haus mit Solaranlage, Wallbox und E-Auto, Pfeile in beide Richtungen symbolisieren bidirektionales Laden

Ab dem 1. Januar 2027 müssen neu installierte Wallboxen in der EU eine bestimmte Kommunikationsnorm beherrschen. In der Branche kursiert deshalb die Sorge, bidirektionales Laden werde dann zur Pflicht – und heutige Wallboxen seien bald veraltet. Wir haben uns den Verordnungstext angesehen und ordnen ein, was tatsächlich gilt und was das für Ihre Planung bedeutet.

Worum geht es?

Hintergrund ist die europäische Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, kurz AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Sie regelt unter anderem, wie Ladepunkte für Elektroautos technisch beschaffen sein müssen, damit Autos und Ladestationen verschiedener Hersteller zusammenpassen. Ergänzt wurde sie durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/656: Die EU-Kommission hat sie am 2. April 2025 erlassen, am 18. Juni 2025 im Amtsblatt veröffentlicht, und sie gilt seit dem 8. Januar 2026.

Der für Hausbesitzer entscheidende Punkt steht im Anhang: Private Ladepunkte, die ab dem 1. Januar 2027 errichtet oder instand gesetzt werden, müssen im üblichen Wallbox-Betrieb (Fachbegriff „Ladebetriebsart 3“) mindestens die Norm EN ISO 15118-20:2022 erfüllen. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gibt es eigene, teils weitergehende Vorgaben.

Zeitstrahl zur Delegierten Verordnung (EU) 2025/656: erlassen am 2. April 2025, veröffentlicht am 18. Juni 2025, gilt ab 8. Januar 2026, ISO-15118-20-Pflicht für neue private Ladepunkte ab 1. Januar 2027
Die wichtigsten Daten der EU-Verordnung für Wallboxen. Grafik: PVPOWER.ME

Was die Norm ISO 15118-20 regelt – und was nicht

Damit ein E-Auto sicher laden kann, müssen Wallbox und Fahrzeug Informationen austauschen. Bei den meisten heutigen Wallboxen geschieht das über ein sehr einfaches Verfahren nach der Norm IEC 61851-1: Die Wallbox legt auf einer eigenen Signalleitung im Ladekabel ein Rechtecksignal an. Aus dessen Taktverhältnis liest das Auto ab, wie viel Strom es höchstens ziehen darf – etwa 16 Ampere. Mehr „Gespräch“ findet nicht statt. Die Wallbox weiß weder, wie voll der Akku ist, noch wann Sie losfahren möchten.

ISO 15118-20 ersetzt dieses Einbahn-Signal durch einen echten digitalen Dialog. Die Daten werden dabei als hochfrequentes Signal über dieselbe Leitung übertragen, ähnlich wie bei einem Powerline-Adapter fürs Heimnetz. So können Auto und Wallbox zum Beispiel einen Ladeplan aushandeln, den Akkustand und die gewünschte Abfahrtszeit übermitteln oder das Auto automatisch und verschlüsselt anmelden („Plug & Charge“). Außerdem sieht die Norm die Nachrichten vor, die für das Rückspeisen von Strom aus dem Auto nötig sind.

Kurz erklärt: ISO 15118-20

ISO 15118 ist eine internationale Normenreihe für die digitale Kommunikation zwischen E-Auto und Ladestation. Teil 20 ist die „zweite Generation“ (Ausgabe 2022). Sie legt fest, wie beide Seiten Daten austauschen – etwa Ladepläne, Leistungsgrenzen, Zertifikate für die automatische Anmeldung und Befehle für bidirektionales Laden. Sie legt aber nicht fest, dass eine Wallbox Strom zurückspeisen muss.

Genau hier liegt das Missverständnis. Der Bundesverband Neue Mobilität (BNM) betont, dass die Einhaltung von ISO 15118-20 nicht automatisch bedeutet, dass ein Ladepunkt bidirektional laden kann. Die Norm ist eine notwendige Voraussetzung, aber keine hinreichende. Eine Pflicht zum Rückspeisen steht nicht in der Verordnung.

Vergleich: einfaches Steuersignal nach IEC 61851-1 mit nur einer Stromobergrenze gegenüber digitalem Dialog nach ISO 15118-20 mit Akkustand, Ladeplan, Plug and Charge und Rückspeisen
Vom Einbahn-Signal zum Dialog: Was ISO 15118-20 an der Kommunikation ändert. Grafik: PVPOWER.ME

Was für echtes bidirektionales Laden noch fehlt

Bidirektionales Laden bedeutet, dass das Auto nicht nur Strom aufnimmt, sondern ihn bei Bedarf auch wieder abgibt – ans Haus (Vehicle-to-Home, V2H) oder ins Netz (Vehicle-to-Grid, V2G). Damit das beim Laden mit Wechselstrom (AC) funktioniert, reicht die Kommunikationsnorm allein nicht:

  • Das Auto muss es können. Beim AC-Laden sitzt der Wandler, der Gleichstrom aus dem Akku in netzkonformen Wechselstrom umformt, im Fahrzeug. Er muss dafür ausgelegt und vom Autohersteller freigegeben sein.
  • Die Netzanschlussregeln müssen erfüllt sein. Speist ein Gerät ins Hausnetz und damit potenziell ins öffentliche Netz zurück, gilt es in Deutschland als Erzeugungsanlage. Maßgeblich ist dann die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105, die zum Beispiel das Verhalten bei Netzstörungen festlegt.
  • Weitere Normen sind noch in Arbeit. Nach Angaben des BNM ist die überarbeitete Ladesystem-Norm EN 61851-1 in der vierten Ausgabe, die bidirektionale Funktionen regeln soll, noch nicht final veröffentlicht. Zudem müsse ISO 15118-20 selbst durch eine Ergänzung („Amendment“) korrigiert werden.

Welche konkreten technischen Anforderungen sich daraus für Wallboxen ergeben, ist nach Einschätzung des Verbands derzeit noch weitgehend offen. Diese Unsicherheit bestätigt auch die jüngste Berichterstattung der Fachpresse Ende September.

Einfaches Steuersignal (IEC 61851-1)ISO 15118-20Bidirektionales AC-Laden
Was wird übertragen?Nur die maximale StromstärkeLadeplan, Akkustand, Abfahrtszeit, Zertifikatezusätzlich Befehle zum Rückspeisen
Richtung des StromsNetz → AutoNetz → Auto (Rückspeisen vorbereitet)Netz ↔ Auto
Pflicht für neue private Wallboxen ab 2027?–Ja (Ladebetriebsart 3)Nein
Was muss das Auto können?Standard bei allen E-AutosUnterstützung von ISO 15118-20Rückspeisefähiges Bordladegerät, Freigabe

Ein Übersetzungsfehler sorgt für zusätzliche Verwirrung

Hinzu kommt ein sprachliches Problem. In der deutschen Fassung der Verordnung ist von Ladepunkten für „leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb“ die Rede. Das klingt, als seien private Pkw gar nicht gemeint. In der englischen Fassung steht dagegen „light-duty and heavy-duty electric vehicles“ – und damit sind ausdrücklich auch Personenwagen erfasst. Laut BNM hat die EU-Kommission bestätigt, dass es sich um einen Übersetzungsfehler handelt. Eine offizielle Berichtigung lag nach Berichten der Fachpresse bis zum Spätsommer noch nicht vor.

Warum das wichtig ist: Maßgeblich ist inhaltlich die Absicht des Gesetzgebers, also die Geltung auch für private Pkw-Wallboxen. Solange der deutsche Text aber anders lautet, bleibt Raum für unterschiedliche Auslegungen – etwa bei der Frage, welche Anforderungen ein Netzbetreiber bei der Anmeldung einer neuen Wallbox stellt. Wie sich das in der Praxis auswirkt, ist derzeit nicht abschließend geklärt.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre vorhandene Wallbox bleibt nutzbar. Die Vorgabe gilt nur für Ladepunkte, die ab dem 1. Januar 2027 errichtet oder instand gesetzt werden. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Wallboxen enthält die Verordnung nicht.
  • Planen Sie eine neue Wallbox? Wird sie noch 2026 installiert, gilt die neue Vorgabe nicht. Unabhängig davon lohnt es sich, schon jetzt nach der Unterstützung von ISO 15118-20 oder einem geplanten Update zu fragen – die Norm ist die Basis für intelligentes Laden in den kommenden Jahren.
  • „ISO 15118-20“ heißt nicht „bidirektional“. Wenn Sie Ihr E-Auto als Hausspeicher oder für Notstrom nutzen möchten, müssen Wallbox, Auto und Energiesystem das gemeinsam können – und das Fahrzeug muss dafür freigegeben sein. Das ist immer im Einzelfall zu prüfen.
  • Andere Pflichten bleiben bestehen. Unabhängig von der AFIR gilt zum Beispiel, dass neue Wallboxen mit mehr als 4,2 kW nach §14a EnWG vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen.
  • Solarstrom fürs Auto funktioniert schon heute. Für das Laden mit PV-Überschuss ist keine neue Norm nötig – wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag PV-Überschussladen: So tankt das E-Auto Sonnenstrom vom Dach. Wie Heimspeicher und E-Auto künftig abgerechnet werden, haben wir in unserem Beitrag zu den MiSpeL-Regeln erklärt.

Fazit

Die EU schreibt ab 2027 für neue private Wallboxen eine moderne Kommunikationsnorm vor – keine Rückspeisepflicht. Das ist ein sinnvoller Schritt hin zu intelligentem und später auch bidirektionalem Laden, doch wichtige Normen und die deutsche Textfassung sind noch nicht abschließend geklärt. Wer heute eine Wallbox kauft, sollte daher gezielt nach Update-Fähigkeit und Normunterstützung fragen, statt aus Sorge vorschnell zu handeln.

Welche Wallbox-Lösung zu Ihrer PV-Anlage passt, einschließlich der bidirektionalen Möglichkeiten, finden Sie auf unserer Seite zu Wallbox und Energiemanagement. Gern beraten wir Sie auch persönlich über unsere Angebotsanfrage.

Quellen

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/656 der Kommission vom 2. April 2025, Amtsblatt der EU, 18.06.2025 – deutsche Fassung / englische Fassung (EUR-Lex)
  • „Bidirektionales Laden ab 2027: Was Wallbox-Besitzer jetzt wirklich wissen müssen“, Bundesverband Neue Mobilität (BNM), 12.05.2026 – b-nm.de
  • „Müssen AC-Lader ab 2027 Strom zurückspeisen können?“, electrive.net, 12.05.2026 – electrive.net
  • „Scheitert der Durchbruch für bidirektionales Laden an einem Übersetzungsfehler?“, electrive.net, 18.08.2026 – electrive.net
  • „Bidirektionales Laden: Verunsicherung durch neue Norm für Wallboxen“, Solarserver, 28.09.2026 – solarserver.de