Der Bundestag hat am 24. September 2026 in erster Lesung über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten. Für neue PV-Dachanlagen unter 25 Kilowatt würde sich damit Grundlegendes ändern: Die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre soll wegfallen, neue Dachanlagen sollen nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Wir ordnen ein, was im Entwurf steht, was noch offen ist und was das für Ihre Planung heißt.
Wo steht das Gesetz gerade?
Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle zusammen mit einem „Netzpaket“ am 29. Juli 2026 beschlossen. Als Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7867) liegt sie jetzt im Parlament. Nach der ersten Lesung wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Der Bundesrat befasst sich am 25. September 2026 damit.
Die Koalition will das Gesetz schon im Oktober verabschieden. Der Grund für die Eile: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das bisherige Fördersystem läuft zum Jahresende aus. Wichtig: Beschlossen ist noch nichts. Im parlamentarischen Verfahren können sich Zahlen, Fristen und Details noch ändern.

Was der Entwurf für kleine Dachanlagen vorsieht
Die Bundesregierung argumentiert, kleine Anlagen unter 25 Kilowatt seien oft auch ohne Förderung wirtschaftlich. Sie sollen deshalb aus der dauerhaften Förderung herausfallen. Für neue Anlagen sieht der Entwurf im Kern vier Punkte vor:
- Übergangszahlung statt 20 Jahre Vergütung: Neue Anlagen unter 25 kW erhalten laut Bundestag nur noch eine befristete Zahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde, und zwar höchstens 36 Monate lang. Diese Übergangsregel soll für Anlagen gelten, die bis Ende 2028 in Betrieb gehen.
- Danach: Abnahme ohne Vergütung oder Direktvermarktung. Nach der Übergangszeit nimmt der Netzbetreiber den Strom zwar weiter ab, zahlt aber nichts mehr („unentgeltliche Abnahme“). Wer Geld für seinen Überschuss möchte, muss ihn direkt vermarkten lassen.
- Direktvermarktungsbonus: Als Starthilfe sind 1,5 Cent je Kilowattstunde für vier Jahre vorgesehen.
- 50-%-Grenze: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen, unabhängig davon, ob ein Smart Meter verbaut ist. Steckersolargeräte bis 2 kW sind ausgenommen.
Außerdem gilt: Sind die Börsenstrompreise negativ, sinkt der Zahlungsanspruch auf null. Zum Vergleich: Heute erhält eine neue Dachanlage bis 10 kW mit Teileinspeisung laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent je Kilowattstunde, garantiert über 20 Jahre.
| Neue Dachanlage unter 25 kW | Heute (EEG 2023) | Laut Regierungsentwurf |
|---|---|---|
| Vergütung für Überschuss | 7,70 ct/kWh (bis 10 kW, Teileinspeisung) | 5,2 ct/kWh Übergangszahlung |
| Dauer | 20 Jahre | höchstens 36 Monate |
| Danach | – | 0 ct oder Direktvermarktung (Bonus 1,5 ct/kWh für 4 Jahre) |
| Einspeiseleistung | keine pauschale Grenze | dauerhaft max. 50 % der Anlagenleistung |
Bei der klassischen Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber einen festen, gesetzlich garantierten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung wird der Strom dagegen über einen Dienstleister, den Direktvermarkter, an der Strombörse verkauft. Der Erlös schwankt dann mit dem Marktpreis: Mittags an sonnigen Tagen, wenn viele PV-Anlagen gleichzeitig liefern, ist Strom oft billig oder sogar negativ bewertet. Für große Solarparks ist das längst Alltag. Für Hausanlagen fehlen bislang oft noch die technischen Voraussetzungen und einfache Abrechnungsprozesse.
Warum die 50-%-Grenze so wichtig ist
Die Begrenzung der Einspeisung soll die Mittagsspitzen im Stromnetz kappen. Für eine 10-kWp-Anlage heißt das: Ins Netz dürfen höchstens 5 kW fließen. Was darüber liegt, muss im Haus verbraucht, im Speicher geparkt oder abgeregelt werden. Da eine Dachanlage ihre volle Nennleistung nur selten erreicht, ist der Ertragsverlust ohne Speicher begrenzt. Er hängt aber stark von Ausrichtung und Verbrauch ab.

Die Grafik zeigt einen typischen Effekt: Ein Speicher, der morgens sofort vollgeladen wird, ist mittags schon voll, also genau dann, wenn die Einspeisegrenze greift. Sinnvoller ist eine prognosebasierte Ladestrategie: Der Speicher hält mittags Platz frei und nimmt gezielt die Leistung über der Grenze auf. Moderne Hybrid-Wechselrichter und Energiemanager können das anhand von Wetterprognosen steuern.
Kritik aus Verbänden, Opposition und Ländern
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) lehnt die Abschaffung der Vergütung für kleine Anlagen grundsätzlich ab. Er rechnet mit einem deutlichen Markteinbruch und hält Übergangszahlung und Bonus für zu niedrig. Außerdem warnt er, dass Banken Kredite ohne garantierte Vergütung schlechter bewerten. Die 50-%-Grenze akzeptiert der Verband dagegen als kurzfristige Maßnahme. In der Bundestagsdebatte warnte die SPD-Abgeordnete Nina Scheer vor einer „Überforderung in der Vermarktung“ kleiner Anlagen. Ein Antrag im Bundesrat fordert, die Übergangszahlung zu verlängern und anzuheben.
Parallel dazu plant die Bundesnetzagentur mit der Netzentgelt-Reform „AgNes“ einen zusätzlichen Beitrag für Haushalte mit eigener PV-Anlage. Das haben wir in unserem Beitrag zum Prosumer-Aufschlag erklärt. Das Netzpaket der EEG-Novelle betrifft dagegen vor allem größere Anlagen: In überlasteten Netzgebieten soll es für abgeregelten Strom zeitweise keine Entschädigung mehr geben.
Was bedeutet das für Sie?
- Bestehende Anlagen: Im EEG gilt in der Regel das Recht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Novelle zielt im Kern auf Neuanlagen. Wie die Übergangsbestimmungen im Detail aussehen, steht aber erst mit dem beschlossenen Gesetz fest.
- Anlage in Planung: Entscheidend ist, wann Ihre Anlage in Betrieb geht. Wer ohnehin plant, sollte den Zeitplan im Blick behalten und die Wirtschaftlichkeit im Einzelfall durchrechnen lassen, ohne sich von der Debatte hetzen zu lassen.
- Eigenverbrauch wird zur Hauptsache: Wenn Überschussstrom wenig oder nichts mehr einbringt, zählt vor allem jede selbst genutzte Kilowattstunde. Speicher, Wärmepumpe und E-Auto werden dadurch wichtiger.
- Technik vorausschauend wählen: Wechselrichter und Energiemanagement sollten die Einspeisung dynamisch begrenzen, den Speicher prognosebasiert laden und später an einen Direktvermarkter oder dynamische Tarife angebunden werden können.
Sobald das Gesetz beschlossen ist, berichten wir hier über die endgültige Fassung.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die geplanten Regeln auf Ihr Vorhaben auswirken, beraten wir Sie gern. Wie unsere SolaX-Systeme Einspeisung, Speicher und Verbraucher regeln, lesen Sie unter Unsere Technik. Ein unverbindliches Angebot können Sie hier anfordern.
Quellen
- Deutscher Bundestag: „Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant“, Textarchiv KW 39, 24.09.2026 – bundestag.de
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/7867, 07.09.2026 – dserver.bundestag.de
- Bundesregierung: „Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket“, 29.07.2026 – bundesregierung.de
- DGRV: „Neuregelungen im Regierungsentwurf des EEG 2027“, 15.08.2026 – dgrv.de
- BSW-Solar: Stellungnahme zur EEG-Novelle, 22.07.2026 – solarwirtschaft.de
- pv magazine: „Bei erster Lesung der EEG-Novelle im Bundestag wiederholen die Fraktionen bekannte Argumente“, 24.09.2026 – pv-magazine.de
- pv magazine: „Bundestag berät EEG-Novelle und Netzpaket in erster Lesung“, 24.09.2026 – pv-magazine.de
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Vergütungssätze für Solaranlagen – bundesnetzagentur.de
