Mehr Module am Balkon, dazu ein kleiner Akku: Viele Mini-Solaranlagen sind inzwischen deutlich größer als die klassischen zwei Module am Geländer. Damit stellt sich eine Frage, die bisher oft unklar war: Wann ist das noch ein „Balkonkraftwerk“ – und wann eine Anlage, die beim Netzbetreiber gemeldet werden muss? Die Clearingstelle EEG|KWKG hat dazu jetzt eine vorläufige Einschätzung veröffentlicht. Wir ordnen ein, was das für Sie bedeutet.
Worum geht es?
Seit März 2026 gilt eine neue Fassung der Anschlussregel VDE-AR-N 4105. Diese Regel des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) legt fest, wie Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz – also an das normale Hausnetz – angeschlossen werden. Neu ist ein vereinfachtes Anschlussverfahren (Abschnitt 4.4) für sehr kleine Anlagen. Seitdem häufen sich Fragen, wie dieses Verfahren mit den Sonderregeln für Steckersolargeräte im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammenpasst.
Die Clearingstelle EEG|KWKG, eine vom Bundeswirtschaftsministerium eingerichtete Stelle zur Klärung von Streit- und Anwendungsfragen, hat deshalb ihre Antwort auf die „Häufige Rechtsfrage Nr. 1“ zum Anschluss von Steckersolargeräten überarbeitet. Darüber berichtete Solarserver am 9. Oktober 2026.
Drei Stufen: vom Balkonkraftwerk zur regulären PV-Anlage
Um die neue Einschätzung zu verstehen, hilft es, drei Anlagentypen zu unterscheiden:

1. Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“)
Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber im Mai 2024 klare Grenzen gezogen: höchstens 2.000 Watt-Peak (Wp) Modulleistung und höchstens 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung. Innerhalb dieser Grenzen genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, und zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht nötig, solange Sie keine Einspeisevergütung haben möchten.
Seit Dezember 2025 gibt es zudem die Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Sie beschreibt, welche Sicherheitsanforderungen ein Steckersolargerät als Gesamtsystem erfüllen muss. Laut VDE FNN darf ein normgerechtes Gerät bis 960 Wp Modulleistung an eine gewöhnliche Schutzkontakt-Steckdose (Schuko) angeschlossen werden. Darüber, bis 2.000 Wp, ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung vorgesehen, die eine Elektrofachkraft installiert. Mehrfachsteckdosen sind in jedem Fall tabu.
2. Kleinsterzeugungsanlage
Die neue VDE-AR-N 4105 kennt eine weitere Kategorie: Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeicher und kombinierte, auf der Gleichstromseite gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten (EZSE). Entscheidend ist hier nicht die Modulleistung, sondern die Einspeiseleistung: höchstens 800 VA je Anschlussnutzeranlage, also je Haushalt am Netzanschluss. Für solche Anlagen gibt es eine vereinfachte Meldung an den Netzbetreiber, die auch Laien ausfüllen können.
VDE FNN beschreibt das Steckersolargerät gegenüber pv magazine als technische Teilmenge dieser größeren Kategorie. Die Modulleistung hinter dem Wechselrichter ist nach der Norm nicht begrenzt. Die Gleichstromseite muss aber fachgerecht installiert sein: Bei mehreren Kilowatt Modulleistung können Gleichspannungen von einigen hundert Volt entstehen – das ist keine Arbeit für Laien.
3. Reguläre PV-Anlage
Speist eine Anlage mehr als 800 VA ein, gilt das normale Verfahren: Planung und Errichtung durch einen Elektrofachbetrieb, Anmeldung beim Netzbetreiber, passender Zähler und auf Wunsch Einspeisevergütung nach EEG.
Kurz erklärt: Watt-Peak (Wp) und Voltampere (VA)
Watt-Peak beschreibt die Leistung der Solarmodule unter genormten Testbedingungen (1.000 W/m² Einstrahlung, 25 °C Zelltemperatur). Es ist also die Gleichstromleistung auf der Modulseite. Voltampere ist die Einheit der Scheinleistung auf der Wechselstromseite, also das, was der Wechselrichter höchstens ins Hausnetz abgeben kann. Für Steckersolargeräte und Kleinsterzeugungsanlagen zählt beim Netzanschluss die Wechselrichterleistung in VA, nicht die Modulleistung in Wp.
Was die Clearingstelle jetzt sagt
Die überarbeitete Antwort der Clearingstelle grenzt die Fälle so ab:
- Steckerfertige Geräte über 2 kW Modulleistung: Für sie ist das vereinfachte Anschlussverfahren nach Einschätzung der Clearingstelle nicht anwendbar.
- Nicht steckerfertige PV-Anlagen, Batteriespeicher und EZSE: Hier gilt das vereinfachte Verfahren auch bei mehr als 2 kW Modulleistung, solange 800 VA nicht überschritten werden.
- Anlagen, die über einen Stecker einspeisen, aber nach der Produktnorm nicht als „steckerfertig“ gelten: Für sie gilt dasselbe wie für nicht steckerfertige Anlagen.
Wichtig: Die Clearingstelle betont, dass es sich um eine vorläufige Einschätzung handelt. Endgültig klären ließe sich die Frage nur in einem förmlichen Verfahren. Offen bleibt laut Solarserver auch, ob bei Kleinsterzeugungsanlagen mit mehr als 2 kW Modulleistung, die höchstens 800 W einspeisen, eine Elektrofachkraft den Anschluss vornehmen muss.
Warum überhaupt mehr Module als Einspeiseleistung?
Auf den ersten Blick wirkt es unsinnig, 2.000 Wp oder mehr an einen 800-VA-Wechselrichter anzuschließen. Der Grund liegt im Tagesverlauf: Module erreichen ihre Nennleistung nur selten. Morgens, abends, im Winter und bei Bewölkung liefern sie deutlich weniger. Mehr Modulfläche hebt genau diese schwachen Stunden an. Mittags dagegen wird die Leistung oberhalb der Grenze abgeregelt – oder sie lädt einen Speicher, der den Strom am Abend abgibt.

Genau hier setzt die neue Kategorie an: Mit Speicher und mehr Modulen entstehen Anlagen, die kein klassisches Balkonkraftwerk mehr sind, aber auch keine reguläre Dachanlage.
Was noch im Fluss ist
- Übergangsfrist: Die VDE-Anschlussregeln werden über die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber verbindlich. Einzelne Netzbetreiber verweisen auf eine Übergangsfrist bis 1. März 2027, in der sie noch nach dem bisherigen Verfahren vorgehen. Die Praxis kann daher regional unterschiedlich sein.
- EEG-Folgen über 2 kWp: Nach Einschätzung des Bundesverbands Steckersolar entfallen oberhalb von 2.000 Wp die EEG-Erleichterungen für Steckersolargeräte. Dann wäre zum Beispiel ein Zählertausch vor der Inbetriebnahme nötig. Ab mehr als 7 kWp installierter Leistung ist ohnehin ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben.
- EEG-Novelle: Ein im März bekannt gewordener Entwurf sah Vereinfachungen für Steckersolargeräte mit gleichstromseitig gekoppeltem Speicher vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch; was am Ende beschlossen wird, ist offen.
Was bedeutet das für Sie?
- Klassisches Balkonkraftwerk (bis 2.000 Wp, bis 800 VA): Für Sie ändert sich nichts. Registrierung im Marktstammdatenregister genügt; achten Sie auf ein Gerät nach DIN VDE V 0126-95 und lassen Sie im Zweifel den Stromkreis prüfen.
- Größere Mini-Anlage oder Akku hinter der Steckdose: Rechnen Sie damit, dass eine Meldung an den Netzbetreiber nötig ist. Fragen Sie vorab nach, welches Formular und welches Verfahren Ihr Netzbetreiber derzeit verlangt.
- Mehrere Kilowatt Module: Spätestens hier gehört die Gleichstromseite in die Hände einer Elektrofachkraft. Zudem lohnt der Vergleich, ob eine reguläre, fest installierte Anlage mit passendem Wechselrichter und Speicher nicht die bessere Lösung ist. Sie darf mehr einspeisen, kann vergütet werden und lässt sich sauber erweitern.
- Bereits eine PV-Anlage auf dem Dach? Ein zusätzliches Steckersolargerät hängt am selben Netzanschluss. Wie es mit der bestehenden Anlage zusammenwirkt, insbesondere bei Zählern und Anmeldung, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die jeweils gültige Rechtslage.
Wenn aus dem Balkonkraftwerk-Gedanken eine richtige Anlage werden soll: Einen Überblick über die Technik, die wir verbauen, finden Sie unter Unsere Technik, ein unverbindliches Angebot können Sie hier anfordern.
Quellen
- „Was ist beim Anschluss von Stecker-Solargeräten zu beachten?“, Solarserver, 09.10.2026: solarserver.de
- Häufige Rechtsfrage Nr. 1: „Was ist beim Anschluss von Steckersolargeräten zu beachten?“, Clearingstelle EEG|KWKG: clearingstelle-eeg-kwkg.de
- „Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung“, VDE FNN, Stand 03.03.2026: vde.com
- „VDE FNN: Niederspannungsnetze zukunftssicher und kundenfreundlich ausgestalten“, Pressemitteilung VDE FNN, 24.03.2026: vde.com (PDF)
- „Bei mehr als 2 Kilowatt Modulleistung handelt es sich nicht mehr um Stecker-Solar-Geräte, sondern um Kleinsterzeugungsanlagen“, pv magazine, 14.04.2026: pv-magazine.de
- „Geleakter EEG-Entwurf: Vereinfachungen bei Stecksolargeräten mit Speicher geplant“, pv magazine, 10.03.2026: pv-magazine.de
